Kartenzahlung Pflicht? Was kleine Geschäfte jetzt wissen müssen
Kartenzahlung, Kassenpflicht, digitaler Beleg: Für kleine Geschäfte ist derzeit vieles in Bewegung, und die Begriffe werden häufig vermischt. Dieser Beitrag ordnet ein, was heute gilt, was die Bundesregierung plant, was Kartenzahlung im Vergleich zu Bargeld kostet und worauf Sie sich vorbereiten können. Grundlage sind Angaben des Bundesfinanzministeriums, der Bundesbank, das Bürgerliche Gesetzbuch und eine Antwort der Bundesregierung.
Gibt es eine Pflicht zur Kartenzahlung?
Nein. Ein Gesetz, das Geschäfte zur Annahme von Karten verpflichtet, gibt es derzeit nicht. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht jedoch vor, dass bei Geschäften des Alltags grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen. Im September 2025 teilte die Bundesregierung mit, dass dazu regierungsintern Vorschläge zur Umsetzung entwickelt werden. Zu Zeitplan, möglichen Ausnahmen für Kleinbetriebe und technischen Anforderungen machte sie dabei keine Angaben. Verbindliche Vorgaben gibt es erst mit einem beschlossenen Gesetz.
Kartenpflicht oder Kassenpflicht: Der Unterschied
Die Kassenpflicht betrifft nicht den Zahlungsweg, sondern die Aufzeichnung der Umsätze. Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Laut Bundesfinanzministerium ist darin vorgesehen:
- Offene Ladenkassen sollen bei Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ab 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden.
- Ausgenommen sind Steuerpflichtige mit Barumsätzen von unter 12.000 Euro im Jahr. Weitere Ausnahmen können per Rechtsverordnung geregelt werden.
- Der Papierbon soll ab 2028 durch einen digitalen Beleg abgelöst werden. Kundinnen und Kunden müssen den digitalen Beleg nicht annehmen.
Was schon heute gilt: Kein Aufpreis für Kartenzahlung
Bereits geltendes Recht ist das Aufschlagsverbot. Nach § 270a BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, durch die Kundinnen und Kunden ein Entgelt für die Nutzung einer Zahlungskarte zahlen müssen. Bei Zahlungskarten gilt das für Zahlungen mit Verbrauchern, soweit Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte anwendbar ist. In diesen Fällen darf die Kartengebühr nicht als Aufschlag an Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.
Was kostet Kartenzahlung, und was kostet Bargeld?
Die Bundesbank hat in ihrer Studie „Kosten von Zahlungsmitteln im Einzelhandel“ (2025) die Kosten für Händler untersucht:
So rechnen Sie für Ihr Geschäft nach:
- Im Verhältnis zum Umsatz ist die Girocard mit durchschnittlich knapp einem Prozent des Umsatzes das günstigste Verfahren. Internationale Debit- und Kreditkarten wie Mastercard und Visa sind teurer, vor allem wegen höherer Gebühren.
- Bargeld ist nicht kostenlos. Je Zahlung nennt die Studie durchschnittlich 43 Cent und rechnet dabei unter anderem Gerätekosten, Transportkosten und den Zeitaufwand an der Kasse ein.
So rechnen Sie für Ihr Geschäft nach:
- Kartenzahlung: Gebühr je Zahlung (Prozent vom Umsatz), Gerätepreis und eine mögliche Grundgebühr.
- Bargeld: Zeit für Kassensturz und Abrechnung, Aufwand für Dokumentation und Buchführung, Wechselgeld, Einzahlung beziehungsweise Werttransport und Versicherung.
Warum Kartenzahlung auch ohne Pflicht sinnvoll sein kann
Laut Bundesbank-Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“ wurden erstmals mehr als die Hälfte der Zahlungen des Alltags unbar abgewickelt (55 Prozent). Das entspricht gut drei Viertel der Gesamtausgaben (77 Prozent). Mobile Zahlungen machen 10 Prozent der Bezahlvorgänge aus. Bei 86 Prozent der Käufe vor Ort stand eine unbare Option bereit, und rund ein Viertel der Befragten konnte im letzten Monat nicht überall wie gewünscht bargeldlos bezahlen. Wer Kartenzahlung anbietet, erreicht damit auch Kundschaft, die ohne Bargeld unterwegs ist. Bargeld bleibt zugleich wichtig: Es wird bei 45 Prozent der Zahlungen eingesetzt, besonders von älteren Menschen. Viele Geschäfte fahren deshalb mit beiden Möglichkeiten gut.
Worauf kleine Geschäfte bei der Einführung achten sollten
Bei der Auswahl einer Lösung sind diese Punkte wichtig:
- Gerät: Kartenleser gibt es als kleines Gerät mit Smartphone-Anbindung und als eigenständiges Terminal.
- Kosten: Gebühr je Zahlung, Gerätepreis, mögliche Grundgebühr und Vertragslaufzeit.
- Auszahlung: Zeitraum bis zur Gutschrift auf Ihrem Konto.
- Verbindung: Eine stabile Internetverbindung per WLAN oder Mobilfunk am Standort.
- Belege und Buchführung: Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung, auch zu der Frage, ob das Gerät steuerrechtliche Kassenanforderungen erfüllt.
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Häufige Fragen
Weitere Ratgeber
- WLAN langsam: Ursachen und Lösungen: stabile Verbindung für Kartenleser und Geräte.
- Passwort-Manager einrichten: Zugänge sicher verwalten.
- Phishing-Mails erkennen: Betrugsmails erkennen.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzentwürfe und Pläne können sich ändern. Genannte Anbieter dienen als Beispiel; es besteht keine Partnerschaft und keine Vergütung.
Quellen: Bundesfinanzministerium – Pressemitteilung 19/2026 zu digitalen Belegen und Kassen · Bundesfinanzministerium – Digitale Kassen und das Ende der Papierbons · § 270a BGB · Antwort der Bundesregierung vom 24.09.2025, Bundestagsdrucksache 21/1816 · Deutsche Bundesbank – Zahlungen mit Bargeld und Girocard für Einzelhandel am günstigsten (28.11.2025) · Deutsche Bundesbank – Zahlungsverhalten in Deutschland 2025 (Stand Juli 2026) · SumUp – Preisangaben zum Kartenlesegerät (Beispiel)
16.10.2026
