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Ratgeber

Kartenzahlung Pflicht? Was kleine Geschäfte jetzt wissen müssen

Kurz erklärt
  • Stand Oktober 2026 gibt es in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, Kartenzahlung anzubieten.
  • Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, dass Geschäfte künftig grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption anbieten. Ein Gesetz dazu ist nicht beschlossen.
  • Davon zu unterscheiden ist die Kassenpflicht: Dazu hat das Bundeskabinett am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen.
  • Kosten laut Bundesbank: Die Girocard kostet Händler im Schnitt knapp ein Prozent des Umsatzes. Auch Bargeld verursacht Kosten und Aufwand.
  • Wer Karten annimmt, darf Verbrauchern dafür in der Regel keinen Aufpreis berechnen.
Kartenzahlung, Kassenpflicht, digitaler Beleg: Für kleine Geschäfte ist derzeit vieles in Bewegung, und die Begriffe werden häufig vermischt. Dieser Beitrag ordnet ein, was heute gilt, was die Bundesregierung plant, was Kartenzahlung im Vergleich zu Bargeld kostet und worauf Sie sich vorbereiten können. Grundlage sind Angaben des Bundesfinanzministeriums, der Bundesbank, das Bürgerliche Gesetzbuch und eine Antwort der Bundesregierung.

Gibt es eine Pflicht zur Kartenzahlung?

Nein. Ein Gesetz, das Geschäfte zur Annahme von Karten verpflichtet, gibt es derzeit nicht. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht jedoch vor, dass bei Geschäften des Alltags grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen. Im September 2025 teilte die Bundesregierung mit, dass dazu regierungsintern Vorschläge zur Umsetzung entwickelt werden. Zu Zeitplan, möglichen Ausnahmen für Kleinbetriebe und technischen Anforderungen machte sie dabei keine Angaben. Verbindliche Vorgaben gibt es erst mit einem beschlossenen Gesetz.

Kartenpflicht oder Kassenpflicht: Der Unterschied

Die Kassenpflicht betrifft nicht den Zahlungsweg, sondern die Aufzeichnung der Umsätze. Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Laut Bundesfinanzministerium ist darin vorgesehen:
  • Offene Ladenkassen sollen bei Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ab 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden.
  • Ausgenommen sind Steuerpflichtige mit Barumsätzen von unter 12.000 Euro im Jahr. Weitere Ausnahmen können per Rechtsverordnung geregelt werden.
  • Der Papierbon soll ab 2028 durch einen digitalen Beleg abgelöst werden. Kundinnen und Kunden müssen den digitalen Beleg nicht annehmen.
Auch dieser Entwurf muss noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Was schon heute gilt: Kein Aufpreis für Kartenzahlung

Bereits geltendes Recht ist das Aufschlagsverbot. Nach § 270a BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, durch die Kundinnen und Kunden ein Entgelt für die Nutzung einer Zahlungskarte zahlen müssen. Bei Zahlungskarten gilt das für Zahlungen mit Verbrauchern, soweit Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte anwendbar ist. In diesen Fällen darf die Kartengebühr nicht als Aufschlag an Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.

Was kostet Kartenzahlung, und was kostet Bargeld?

Die Bundesbank hat in ihrer Studie „Kosten von Zahlungsmitteln im Einzelhandel“ (2025) die Kosten für Händler untersucht:
  • Im Verhältnis zum Umsatz ist die Girocard mit durchschnittlich knapp einem Prozent des Umsatzes das günstigste Verfahren. Internationale Debit- und Kreditkarten wie Mastercard und Visa sind teurer, vor allem wegen höherer Gebühren.
  • Bargeld ist nicht kostenlos. Je Zahlung nennt die Studie durchschnittlich 43 Cent und rechnet dabei unter anderem Gerätekosten, Transportkosten und den Zeitaufwand an der Kasse ein.
Das sind Durchschnittswerte über viele Betriebe. Wie stark Bargeld im einzelnen Geschäft ins Gewicht fällt, hängt vom Bargeldanteil und vom Umsatz ab. Mit der Menge an Bargeld wächst der Aufwand: Die Kasse muss gezählt und abgerechnet werden, die Einnahmen müssen dokumentiert und gebucht werden, und das Geld muss zur Bank gelangen, bei größeren Beträgen häufig über einen Werttransportdienst.

So rechnen Sie für Ihr Geschäft nach:
  • Kartenzahlung: Gebühr je Zahlung (Prozent vom Umsatz), Gerätepreis und eine mögliche Grundgebühr.
  • Bargeld: Zeit für Kassensturz und Abrechnung, Aufwand für Dokumentation und Buchführung, Wechselgeld, Einzahlung beziehungsweise Werttransport und Versicherung.
Ein Beispiel für die Größenordnung der Kartengebühr: Laut eigener Preisseite berechnet SumUp 1,39 Prozent je Kartenzahlung ohne monatliche Fixkosten, Kartenleser gibt es ab 34 Euro. Bei einem Einkauf von 20 Euro sind das rund 28 Cent. Das Beispiel ist keine Empfehlung. Konditionen unterscheiden sich je nach Anbieter und ändern sich.

Warum Kartenzahlung auch ohne Pflicht sinnvoll sein kann

Laut Bundesbank-Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“ wurden erstmals mehr als die Hälfte der Zahlungen des Alltags unbar abgewickelt (55 Prozent). Das entspricht gut drei Viertel der Gesamtausgaben (77 Prozent). Mobile Zahlungen machen 10 Prozent der Bezahlvorgänge aus. Bei 86 Prozent der Käufe vor Ort stand eine unbare Option bereit, und rund ein Viertel der Befragten konnte im letzten Monat nicht überall wie gewünscht bargeldlos bezahlen. Wer Kartenzahlung anbietet, erreicht damit auch Kundschaft, die ohne Bargeld unterwegs ist. Bargeld bleibt zugleich wichtig: Es wird bei 45 Prozent der Zahlungen eingesetzt, besonders von älteren Menschen. Viele Geschäfte fahren deshalb mit beiden Möglichkeiten gut.

Worauf kleine Geschäfte bei der Einführung achten sollten

Bei der Auswahl einer Lösung sind diese Punkte wichtig:
  • Gerät: Kartenleser gibt es als kleines Gerät mit Smartphone-Anbindung und als eigenständiges Terminal.
  • Kosten: Gebühr je Zahlung, Gerätepreis, mögliche Grundgebühr und Vertragslaufzeit.
  • Auszahlung: Zeitraum bis zur Gutschrift auf Ihrem Konto.
  • Verbindung: Eine stabile Internetverbindung per WLAN oder Mobilfunk am Standort.
  • Belege und Buchführung: Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung, auch zu der Frage, ob das Gerät steuerrechtliche Kassenanforderungen erfüllt.
Konditionen unterscheiden sich je nach Anbieter und ändern sich. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben des jeweiligen Anbieters.

Unterstützung vor Ort in Lüneburg

Die Einrichtung bei bekannten Anbietern ist in der Praxis meist unkompliziert. Ich unterstütze kleine Geschäfte in Lüneburg und Umgebung bei Auswahl, Einrichtung und Inbetriebnahme von Kartenlesern und Zahlungs-Apps, bei der Anbindung an WLAN und Smartphone und bei der Einweisung Ihres Teams. Leistungen für Selbstständige und kleine Unternehmen erbringe ich nach individuellem Angebot. Mehr dazu unter IT-Support für kleine Unternehmen.

Häufige Fragen

Wann wird die Kartenzahlung zur Pflicht?
Das steht derzeit nicht fest. Der Koalitionsvertrag nennt das Ziel, aber keinen Termin. Verbindlich ist erst ein beschlossenes Gesetz.
Darf ich für Kartenzahlung einen Aufschlag verlangen?
Nein, soweit § 270a BGB greift: Ein Entgelt für die Nutzung von Zahlungskarten ist bei Zahlungen von Verbrauchern unwirksam, wenn Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 anwendbar ist.
Gibt es Ausnahmen für Kleinbetriebe?
Das ist offen. Die Bundesregierung hat im September 2025 lediglich mitgeteilt, dass Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet werden. Eine beschlossene Regelung gibt es nicht.
Ist die Kartenpflicht dasselbe wie die Kassenpflicht?
Nein. Die Kartenpflicht betrifft das Angebot digitaler Zahlungsarten. Die Kassenpflicht betrifft die Aufzeichnung der Umsätze und soll laut Gesetzentwurf ab 2028 für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz gelten.
Was kostet Kartenzahlung für Händler?
Laut Bundesbank liegt die Girocard im Schnitt bei knapp einem Prozent des Umsatzes, internationale Karten wie Visa und Mastercard sind teurer. Hinzu kommen je nach Anbieter Gerätepreis und mögliche Grundgebühr. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der Anbieter.
Ist Bargeld günstiger als Kartenzahlung?
Das hängt vom Geschäft ab. Laut Bundesbank kostet eine Barzahlung Händler im Schnitt 43 Cent je Zahlung, bezogen auf den Umsatz ist die Girocard mit knapp einem Prozent das günstigste Verfahren. Bei Bargeld kommen Zählen, Dokumentation, Buchführung und Einzahlung oder Werttransport hinzu. Rechnen Sie beides für Ihren Betrieb gegeneinander.
Ersetzt ein Kartenleser meine Kasse?
Nicht automatisch. Ob ein Gerät auch steuerrechtliche Kassenanforderungen erfüllt, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung und Ihrem Anbieter.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzentwürfe und Pläne können sich ändern. Genannte Anbieter dienen als Beispiel; es besteht keine Partnerschaft und keine Vergütung.
16.10.2026
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